Beratung

Sie brauchen Beratung?
Dann rufen Sie uns an: 07021 46553, Montag bis Freitag 8:30 Uhr – 13:00 Uhr (oft auch länger).

Beratung bei häuslicher Gewalt

Jede Frau, die von Gewalt bedroht oder betroffen ist, kann sich an uns wenden.

Mit Frau sprechen wir jede Person an, die sich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlt. Bei uns sind Menschen jeglicher Herkunft und Identität willkommen.

Wir bieten telefonische und persönliche Beratungsgespräche in unserem Büro am Postplatz an.

  • Gespräche, in denen sich Frauen über ihre Situation klar werden können
  • Hilfe bei Regelungen der finanziellen Grundlagen
  • Informationen bei rechtlichen Fragen zu Trennung, Scheidung und Gewaltschutzgesetz
  • Unterstützung beim Kontakt mit Behörden wie z.B. Jobcenter und Ausländeramt
  • Informationen über andere Hilfsangebote und Einrichtungen sowie Vermittlung dorthin
  • Abklärung, wie geht es den Kindern, welchen Unterstützungsbedarf gibt es für sie?

Auch Angehörige oder Bekannte sowie Kolleg:innen anderer sozialer Einrichtungen können sich telefonisch oder persönlich beraten lassen.
Lesen Sie mehr dazu weiter unten im Abschnitt „Kollegiale Beratung und Beratung für Angehörige“.

Beratung nach Wohnungsverweis
oder Polizeieinsatz – Interventionsstelle

Nach einem Wohnungsverweis/Polizeieinsatz durch die Polizei in Kirchheim, Nürtingen und Umgebung sowie der Einverständniserklärung der Frau nimmt eine Mitarbeiterin zeitnah Kontakt mit der Betroffenen auf.

Neben der akuten Krisenintervention gibt es vielfältige Informations- und Unterstützungsangebote für die Frau und ihre Kinder sowie Kontakte zu weiterführenden Hilfsangeboten.

Zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gibt es das Gewaltschutzgesetz. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Polizeiliche Maßnahme

Nach einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt spricht die Polizei einen Wohnungsverweis (früher: Platzverweis) aus, das heißt der Täter muss die Wohnung für einige Tage verlassen und den Hausschlüssel abgeben. Die Frau muss diese Maßnahme auf dem Ordnungsamt bestätigen und kann dort auch eine Verlängerung beantragen.

Zivilrechtliche Schutzanordnungen

Wohnungszuweisung und/oder Näherungs- und Kontaktverbot können durch das Amtsgericht, eventuell auch im Eilverfahren, ausgesprochen werden.

Informationen zum Wohnungsverweis in Fällen Häuslicher Gewalt bietet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg in seiner gleichnamigen Broschüre: Darin werden die wichtigsten Fragen und Antworten zur genauen Rechtslage aufgegriffen, aber auch weitere Möglichkeiten zur Hilfe und Unterstützung aufgeführt.

Kollegiale Beratung und
Beratung für Angehörige

Alle pädagogische Fachkräfte haben immer wieder Kontakt mit Familien, bei denen es Häusliche Gewalt zuhause gibt. Meist äußert sich das in anderen Zusammenhängen. Gerne unterstützen wir Sie in Ihren Handlungsmöglichkeiten.

Hilfe anbieten

Als Nachbarn oder Verwandte erfährt man teils ungewollt Einblick in eine problematische Familiensituation. Schauen Sie nicht weg! Bieten Sie direkt in der Situation oder zeitnah Ihre Unterstützung an. Nur gemeinsam können wir häusliche Gewalt verhindern.

Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie rund um die Uhr über das Hilfetelefon (siehe Abschnitt „Hilfetelefon“) Informationen und Hilfe bekommen.

Auf der Website der Frauenhauskoordinierung e.V. finden Sie weitere Informationen zur „Hilfe durch das Umfeld“.

Tipps für Betroffene und Beobachtende

Sicherheitsplan

Wenn Sie in einer Gewaltbeziehung leben, ist ein persönlicher Sicherheitsplan wichtig! Damit sind Sie auf zukünftige Krisensituationen besser vorbereitet und bekommen mehr Sicherheit und mehr Kontrolle über Ihre Situation.

Sie selbst bestimmen welche Maßnahmen für Sie wichtig sind. Anregungen und Leitgedanken finden Sie in diesem Sicherheitsplan, den Sie hier als PDF herunterladen können.

Persönlicher Sicherheitsplan

Obwohl ich nicht die Kontrolle habe über alles, was mein Partner macht und Gewalttätigkeiten nicht immer voraussehen kann, habe ich verschiedene Möglichkeiten, mich und meine Kinder in Sicherheit zu bringen.

1. Im Notfall kann ich Folgendes tun:
Flüchten
  • Wenn ich mich dazu entscheide, kenne ich die Fluchtwege: Ausgänge, Fenster, Aufzüge.
  • Ich deponiere Geld und Ersatzschlüssel ….., damit ich sie im Notfall griffbereit habe.
  • Ersatzschlüssel, Kopien der wichtigsten Papiere, Kleidung und Kindersachen gebe ich bei ….. ab, die/der sie aufbewahrt und mir bringt, wenn ich sie brauche.
  • Falls ich flüchten muss, gehe ich zu ….. . Dies habe ich abgesprochen.
  • Falls ich nicht offen sprechen kann, benutze ich ….. als Codewort, damit meine Kinder wissen, dass wir gehen und meine Freundlnnen verstehen, dass ich komme.
Hilfe holen
  • Ich benutze das Wort ….. als Codewort, damit meine Freundlnnen wissen, dass sie die Polizei holen sollen.
  • Mit meinem Nachbarn/meiner Nachbarin ….. kann ich über Gewalt sprechen und sie/ihn bitten, die Polizei zu holen, falls sie Verdächtiges wahrnehmen oder meine Klopfsignale an den Heizungsrohren hören.
  • Ich kann Notrufnummern im Telefon speichern und meinen Kindern zeigen, wie sie die Polizei oder Feuerwehr rufen.
  • Ich stelle sicher, dass sie dann die Adresse angeben können.
  • Ich vertraue meinem Instinkt: Wenn ich gewalttätige Auseinandersetzungen kommen sehe, versuche ich, mich in der Nähe des Telefons aufzuhalten oder die Wohnung zu verlassen.
    Ich schaffe mir ein Handy an ohne sein Wissen.
2. Ich plane meine Flucht
  • Die wichtigsten Notfall-Nummern sind ….. .
  • Ich trage immer Kleingeld/Telefonkarten und die wichtigsten Nummern bei mir.
  • Ich telefoniere nur von sicherer Stelle aus, damit mein Partner meine Pläne nicht erfährt.
  • Ich kann mit ….. meine Pläne besprechen.
  • Ich weihe meine Kinder zum Teil ein.
  • Ich eröffne ein eigenes Bankkonto mit einer eigenen Kreditkarte und mache Kopien von allen wichtigen Dokumenten, die ich bei ….. deponiere.
Ich packe eine „Notfalltasche“
  • Ausweis / Pass und Kinderausweise
  • evtl. Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Unterlagen über den rechtmäßigen Aufenthalt
  • Geburtsurkunden / Heiratsurkunde
  • Krankenkassen-Karte (auch der Kinder)
  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag
  • Renten-, Sozialamts- und Jobcenterbescheide
  • evtl. Sorgerechtsentscheide
  • Bankunterlagen, Sparbücher, Wertpapiere (Kopien)
  • Schmuck
  • das Nötigste für einige Tage:
    Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen, Lieblingsspielzeug, Medikamente
  • Ersatzschlüssel für Wohnung/Auto
  • Adressbuch
  • Erinnerungen:
    Tagebücher, Fotos und geliebte Dinge
3. Sicherheit zu Hause und bei der Arbeit nach der Trennung
  • Ich tausche Türschlösser und installiere Sicherheitsschlösser.
  • Ich vermeide Orte, an denen mein Partner mich vermutet oder sucht.
  • Ich regle im Kindergarten, wer meine Kinder abholen darf.
  • Ich ändere die Telefonnummer.
  • Bei drohender Gefahr in der Öffentlichkeit, auf dem Weg zur Arbeit, zum Kindergarten mache ich Folgendes:
    Ich beantrage beim zuständigen Amtsgericht ein Kontaktverbot (zivilrechtliche Schutzanordnung) und sorge für dessen Zustellung. Ich trage diesen Gerichtsbeschluss und den Nachweis über die Zustellung immer bei mir.
4. Ich sorge für mich:
  • Ich kenne eine Anwältin/Anwalt der/die mir helfen kann ….. .
  • Wenn ich mich schlecht fühle und überlege, ob ich in eine gefährliche Situation zurückgehe, dann kann ich ….. anrufen oder mit ….. sprechen.

(Die Grundlage für diesen Sicherheitsplan lieferte der „Separation Safety Plan“ des Metropolitan Nashville Police Department. Zusammengestellt und übersetzt hat ihn Angelika May.)

Spuren im Internet

Beim Surfen im Internet hinterlassen Sie unweigerlich Spuren, die von anderen verfolgt werden können. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass niemand Sie online verfolgt, besuchen Sie das Internet in Ihrer lokalen Bücherei, bei Freund:innen, auf Ihrer Arbeit oder im Internet-Café.

Um Ihre Spuren auf Ihrem Computer zu verwischen, löschen Sie den Verlauf der besuchten Seiten in Ihrem Browser.

Privatsphäre beim Surfen

Wenn Sie sich ein Gerät mit anderen Personen teilen, nutzen Sie den Privaten bzw. Inkognito-Modus. Besuchte Webseiten und Cookies werden dann nicht gespeichert bzw. gelöscht, sobald Sie das Browser-Programm beenden. Ihre Online-Aktivitäten zu verfolgen wird also erschwert.

Google Chrome
Inkognitomodus

Klicken Sie rechts oben auf das Drei-Punkte-Menü und öffnen Sie ein neues Inkognitofenster.
Tastenkombination: STRG + UMSCHALT + N

Mozilla Firefox
Privater Modus

Klicken Sie rechts oben auf das Drei-Striche-Menü und öffnen Sie ein neues privates Fenster.
Tastenkombination: STRG + UMSCHALT + P

Mircrosoft Edge
InPrivate-Browsen

Klicken Sie rechts oben auf das Drei-Punkte-Menü und öffnen Sie ein neues InPrivate-Fenster.
Tastenkombination: STRG + UMSCHALT + P

Apple Safari
Privates Surfen

Klicken Sie in der Menüleiste auf „Ablage“ und öffnen Sie ein neues privates Fenster.
Tastenkombination: CMD + UMSCHALT + N

Anzeigenunabhängige Spurensicherung

Nach sexueller Gewalt gibt es die Möglichkeit eine anzeigenunabhängige Spurensicherung zu machen. Dabei werden Beweismittel ohne Namen gesichert, dokumentiert und ein Jahr in der Rechtsmedizin aufbewahrt. Falls dann einige Zeit später eine Anzeige aufgegeben werden möchte, können die gesicherten Spuren verwendet werden.

Wenden Sie sich an die medius Klinik Ostfildern-Ruit unter 0711 44880.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite „Anzeigenunabhängige Spurensicherung“.

Weiterführende Hilfen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert auf seiner Website über Hilfe und Beratung bei Gewalt.

Frauenhauskoordinierung e. V.
Logo: Frauenhauskoordinierung e. V.

Frauenhaus- und Fachberatungsstellensuche sowie Informationen in elf weiteren Sprachen.

Kostenlose Rechtsberatung
Logo: Bürgertreff Kirchheim

Im vierzehntägigen Rhythmus bietet der BürgerTreff Kirchheim eine Erstberatung in Rechtsfragen an.

Sozialer Dienst

Die Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes Kirchheim unter Teck (SDK) sind erste Ansprechpartner:innen in Fragen der Erziehung, bei Krisen in der Familie und bei persönlichen Notlagen.

Kostenlose ALG2 Beratung

Als Einrichtungen der Liga der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Esslingen berät die Kreisdiakonie Esslingen unabhängig und kostenlos in Fragen zu Hartz IV und ALG2.
Zuständigkeitsbereiche und Erstinformationen finden Sie im Flyer, den Sie hier herunterladen können.

Psychologische Beratungsstelle
Logo: Tragwerk

Die Psychologische Beratungsstelle der Stiftung Tragwerk bietet persönliche Beratungsgespräche – kostenlos und ohne ärztliche Überweisung. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Kompass
Logo: kompass kirchheim

Die psychologische Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt bietet Beratung und Therapie für betroffene und beschuldigte Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Sozialberatung Stuttgart e.V. – Gewaltprävention

Die Fachberatungsstelle Gewaltprävention Landkreis Esslingen des Fachbereichs Gewaltprävention der Sozialberatung Stuttgart e.V. bietet Beratung und Training für gewaltausübende Männer und Frauen bei Häuslicher Gewalt.

Männerhilfetelefon

Das Hilfetelefon Gewalt an Männern hilft und berät betroffene Männer. Auch Angehörige oder Fachpersonal können sich über Hilfsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Männer informieren.

Chai

Die Chai-Beratungsstelle für Geflüchtete in Kirchheim unter Teck informiert, berät und begleitet minderjährige und erwachsene Geflüchtete sowie Flüchtlingsfamilien.

Kreisdiakonieverband im Landkreis Esslingen

Die Diakonische Bezirksstelle in Kirchheim bietet unter anderem Sozial- und Lebensberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Mutter-Kind-Kurberatung und -vermittlung und Hilfen für psychisch erkrankte Menschen an. Außerdem gibt es vor Ort den Diakonieladen.

AKL – Arbeitskreis Leben Nürtingen und Kirchheim e.V.

Hilfe in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr.

Deutscher Kinderschutzbund – Ortsverband Kirchheim/Teck e. V.


Hilfetelefon

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung werden alle Betroffene 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr und bei Bedarf mit Dolmetscher:in beraten.
Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte können anonyme und kostenfreie Beratung bekommen.

Für gewaltbetroffene Männer gibt es das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“. Zu den jeweiligen Sprechzeiten stehen Telefonberatung unter der Nummer 0800 1239900 sowie eine anonyme und kostenfreie Online-Beratung per Sofortchat zur Verfügung.